{"id":58,"date":"2018-05-22T07:33:57","date_gmt":"2018-05-22T07:33:57","guid":{"rendered":"http:\/\/buchner-druck.at\/wordpress\/?page_id=58"},"modified":"2018-09-13T07:49:42","modified_gmt":"2018-09-13T07:49:42","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/buchner-druck.at\/wordpress\/?page_id=58","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zahlungsbedingungen: <\/strong>Bei Zahlung (ab Rechnungsdatum) innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto, innerhalb von 14 Tagen netto. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in H\u00f6he von 9,2 % \u00fcber dem Basiszinssatz festgesetzt. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftragsgebers. F\u00fcr jede Mahnungen werden Spesen von 10 EUR Bearbeitungsgeb\u00fchr in Rechnung gestellt.<br \/>\n<strong><br \/>\nLieferzeit: <\/strong>Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages bei dem Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem Auftragnehmer zur Verf\u00fcgung stehen und in der Auftragsbest\u00e4tigung nichts Abweichendes vermerkt wurde; sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers verl\u00e4\u00dft. Vereinbarte Lieferzeiten sind grunds\u00e4tzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als Fixtermine schriftlich best\u00e4tigt wurden. F\u00fcr die Dauer der Pr\u00fcfung von \u00fcbersandten B\u00fcrstenabz\u00fcgen, Andrucken oder Ausfallmustern wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Die Nachfrist mu\u00df der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit der H\u00f6he des Rechnungsbetrages begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. H\u00f6here Gewalt entbindet den Auftragnehmer grunds\u00e4tzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichg\u00fcltig ob sich diese h\u00f6here Gewalt in dem Betrieb des Auftragnehmers oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Auftrag zur\u00fcckzutreten oder den Auftragnehmer f\u00fcr etwaige Sch\u00e4den haftbar zu machen.<br \/>\n<strong><br \/>\nLieferungen: <\/strong>Diese erfolgen ab Wels auf Rechnung und Gefahr des Bestellers unter Vorbehalt der Lieferm\u00f6glichkeit.<br \/>\n<strong><br \/>\n\u00dcberschreiten der Lieferfrist: <\/strong>F\u00fcr das \u00dcberschreiten der Lieferfrist, die vom Kunden durch Ab\u00e4nderung des Auftrages verursacht ist, sind wir nicht verantwortlich. Fix bestellte Waren k\u00f6nnen nicht zur\u00fcckgenommen werden.<br \/>\n<strong><br \/>\nVerpackung: <\/strong>In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umh\u00fcllung) der Druckerzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gew\u00fcnscht (Pappe, Karton, Kiste), so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet. Werden Kisten in einwandfreiem Zustand innerhalb von 4 Wochen frei Lieferbetrieb zur\u00fcckgestellt, so k\u00f6nnen bis zwei Drittel des Selbstkostenpreises gutgeschrieben werden.<br \/>\n<strong><br \/>\nBeanstandungen: <\/strong>sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zul\u00e4ssig. M\u00e4ngel eines Teiles der Lieferung k\u00f6nnen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung f\u00fchren. Wir sind berechtigt nachzubessern, nachzulassen oder Ersatz zu liefern.<br \/>\n<strong><br \/>\nMehr- oder Minderlieferungen: <\/strong>Im Allgemeinen liefern wir die volle vorgeschriebene Auflage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Mehr- oder Mindermenge der bestellten Auflage bis zu 10 % anzuerkennen.<br \/>\n<strong><br \/>\nEntw\u00fcrfe und Korrekturen: <\/strong>werden nach der daf\u00fcr aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Korrekturen sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu pr\u00fcfen und druckreif erkl\u00e4rt zur\u00fcckzugeben. Wir haften nicht f\u00fcr vom Auftraggeber \u00fcbersehene Fehler. Durch Fernsprecher aufgegebene \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Wiederholung. Wird die \u00dcbersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschr\u00e4nkt sich die Haftung f\u00fcr Satzfehler auf grobes Verschulden. In Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Ab\u00e4nderungen werden nach der daf\u00fcr aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.<br \/>\n<strong><br \/>\nBeigestellte Materialien: <\/strong>Vom Auftraggeber beigestellte Materialien, wie Papier, Klischees usw., sind franko Betrieb des Auftragnehmers anzuliefern. Der Eingang wird best\u00e4tigt ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Menge. Der Auftragnehmer ist erst in der Lage, w\u00e4hrend des Produktionsprozesses eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe \u00dcbernahme und \u00dcberpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren und haftet lediglich f\u00fcr solche Sch\u00e4den, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Der Auftragnehmer haftet als Verwalter im Sinne des Allgemeinen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle mit der Pr\u00fcfung und Lagerung des beigestellten Materials verbundenen Kosten zu berechnen. Verpackungsmaterial sowie die \u00fcblichen Abf\u00e4lle durch Beschnitt, Ausstanzung, Druckzurichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung selbstt\u00e4tig in das Eigentum des Auftragnehmers \u00fcber.<br \/>\n<strong><br \/>\nVerleger- und Urheberrecht: <\/strong>und das Recht der Vervielf\u00e4ltigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entw\u00fcrfen, Originalen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdr\u00fccklich anderwertiger Regelung, beim Auftragnehmer.<br \/>\n<strong><br \/>\nAuftragsunterlagen: <\/strong>F\u00fcr Manuskripte, Entw\u00fcrfe, Druckst\u00f6cke, Diapositive und sonstige Unterlagen haftet der Auftragnehmer im Sinne des Ansatzes &#8222;Beigestellte Materialien&#8220; bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Dar\u00fcber hinaus \u00fcbernimmt der Auftragnehmer f\u00fcr nicht zur\u00fcckverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.<br \/>\n<strong><br \/>\nEigentumsrecht: <\/strong>Die von dem Auftragnehmer hergestellten Schrifts\u00e4tze, Druckplatten, Lithographien, photographisch hergestellten Filme und Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere f\u00fcr den Produktionsproze\u00df beigestellte Behelfe bleiben das unver\u00e4u\u00dferliche Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn der Auftraggeber f\u00fcr diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Dies gilt auch f\u00fcr die Arbeitsbehelfe, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmer hergestellt wurden.<br \/>\n<strong><br \/>\nLagerung von Druckerzeugnissen: <\/strong>F\u00fcr den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung, Druckarbeiten, Stehsatz, Druckzylinder, Lochb\u00e4nder, Filme, Papiere usw. nach Durchf\u00fchrung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es w\u00e4re dar\u00fcber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall tr\u00e4gt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung. Die Berechnung erfolgt jeweils im nachhinein f\u00fcr 3 Monate. Auch die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung des Satzes erlischt, wenn der Auftraggeber die daf\u00fcr berechneten Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt.<br \/>\n<strong><br \/>\nSchadenersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers: <\/strong>Anfallende Schadenersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers an den Auftragnehmer sind grunds\u00e4tzlich, soweit der Schaden nicht auf grobem Verschulden des Auftragnehmers beruht, mit der H\u00f6he des Rechnungsbetrages begrenzt.<br \/>\n<strong><br \/>\nAuftragsabmachungen: <\/strong>Alle Auftragsabmachungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Form. M\u00fcndliche Abreden, z. B. durch Mitarbeiter des Au\u00dfendienstes soweit sie nicht schriftlich best\u00e4tigt werden, gelten als nicht erfolgt.<br \/>\n<strong><br \/>\nNamen- oder Markenaufdruck:<\/strong> Der Auftragnehmer ist zum Aufdruck seines Firmennamens oder Markenbezeichnung auf die zur Ausf\u00fchrung gelangenden Drucksorten auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.<br \/>\n<strong><br \/>\nGerichtsstand: <\/strong>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Vertragsverh\u00e4ltnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen, ist der Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers; f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten \u00fcber das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Vertragsverh\u00e4ltnisses und f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverh\u00e4ltnissen ist f\u00fcr Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, f\u00fcr Klagen gegen den Auftragnehmer der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig.<br \/>\n<strong><br \/>\nAbweichungen: <\/strong>Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung G\u00fcltigkeit. Diese bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gr\u00fcnden nicht wirksam sein sollten. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter, die von diesen abweichen, sind f\u00fcr den Auftragnehmer nicht verbindlich. Auch dann nicht, wenn vom Auftraggeber Bezug genommen wird und der Auftragnehmer im Einzelfall nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zahlungsbedingungen: Bei Zahlung (ab Rechnungsdatum) innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto, innerhalb von 14 Tagen netto. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in H\u00f6he von 9,2 % \u00fcber dem Basiszinssatz festgesetzt. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftragsgebers. 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