Zahlungsbedingungen: Bei Zahlung (ab Rechnungsdatum) innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto, innerhalb von 14 Tagen netto. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz festgesetzt. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Für jede Mahnungen werden Spesen von 10 EUR Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Lieferzeit: Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages bei dem Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde; sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers verläßt. Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich bestätigt wurden. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Ausfallmustern wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Die Nachfrist muß der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt entbindet den Auftragnehmer grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig ob sich diese höhere Gewalt in dem Betrieb des Auftragnehmers oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragnehmer für etwaige Schäden haftbar zu machen.
Lieferungen: Diese erfolgen ab Wels auf Rechnung und Gefahr des Bestellers unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit.
Überschreiten der Lieferfrist: Für das Überschreiten der Lieferfrist, die vom Kunden durch Abänderung des Auftrages verursacht ist, sind wir nicht verantwortlich. Fix bestellte Waren können nicht zurückgenommen werden.
Verpackung: In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druckerzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht (Pappe, Karton, Kiste), so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet. Werden Kisten in einwandfreiem Zustand innerhalb von 4 Wochen frei Lieferbetrieb zurückgestellt, so können bis zwei Drittel des Selbstkostenpreises gutgeschrieben werden.
Beanstandungen: sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Wir sind berechtigt nachzubessern, nachzulassen oder Ersatz zu liefern.
Mehr- oder Minderlieferungen: Im Allgemeinen liefern wir die volle vorgeschriebene Auflage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Mehr- oder Mindermenge der bestellten Auflage bis zu 10 % anzuerkennen.
Entwürfe und Korrekturen: werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Korrekturen sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Durch Fernsprecher aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. In Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
Beigestellte Materialien: Vom Auftraggeber beigestellte Materialien, wie Papier, Klischees usw., sind franko Betrieb des Auftragnehmers anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Menge. Der Auftragnehmer ist erst in der Lage, während des Produktionsprozesses eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung durchzuführen und haftet lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Der Auftragnehmer haftet als Verwalter im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle mit der Prüfung und Lagerung des beigestellten Materials verbundenen Kosten zu berechnen. Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung, Druckzurichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung selbsttätig in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Verleger- und Urheberrecht: und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderwertiger Regelung, beim Auftragnehmer.
Auftragsunterlagen: Für Manuskripte, Entwürfe, Druckstöcke, Diapositive und sonstige Unterlagen haftet der Auftragnehmer im Sinne des Ansatzes „Beigestellte Materialien“ bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.
Eigentumsrecht: Die von dem Auftragnehmer hergestellten Schriftsätze, Druckplatten, Lithographien, photographisch hergestellten Filme und Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozeß beigestellte Behelfe bleiben das unveräußerliche Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmer hergestellt wurden.
Lagerung von Druckerzeugnissen: Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung, Druckarbeiten, Stehsatz, Druckzylinder, Lochbänder, Filme, Papiere usw. nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es wäre darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung. Die Berechnung erfolgt jeweils im nachhinein für 3 Monate. Auch die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung des Satzes erlischt, wenn der Auftraggeber die dafür berechneten Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers: Anfallende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers an den Auftragnehmer sind grundsätzlich, soweit der Schaden nicht auf grobem Verschulden des Auftragnehmers beruht, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
Auftragsabmachungen: Alle Auftragsabmachungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Abreden, z. B. durch Mitarbeiter des Außendienstes soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt.
Namen- oder Markenaufdruck: Der Auftragnehmer ist zum Aufdruck seines Firmennamens oder Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Drucksorten auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers; für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Vertragsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen den Auftragnehmer der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers ausschließlich zuständig.
Abweichungen: Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit. Diese bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter, die von diesen abweichen, sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich. Auch dann nicht, wenn vom Auftraggeber Bezug genommen wird und der Auftragnehmer im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.